Daten übernehmen
Vorhandene Rechnungsdaten werden aus Ihrem Branchenprogramm verlässlich übernommen.
E Rechnung anbinden
Die Versandpflicht kommt gestaffelt, Ihr gewachsenes Branchenprogramm bleibt. Denkcode baut die Schnittstelle, die aus Ihren vorhandenen Rechnungsdaten ein gültiges Format erzeugt und den Versand übernimmt.
Unverbindlich · Direkt mit dem Entwickler · Telefon optional
Das erste Modul
Der genaue Umfang richtet sich nach Ihren vorhandenen Rechnungsdaten und den Möglichkeiten Ihres Programms.
Vorhandene Rechnungsdaten werden aus Ihrem Branchenprogramm verlässlich übernommen.
Die Anbindung erzeugt ein vereinbartes strukturiertes Rechnungsformat.
Pflichtfelder und Format werden vor der Übergabe technisch geprüft.
Versand oder Übergabe werden passend zu Ihrem bestehenden Ablauf eingebunden.
Verbindlicher Fahrplan
Die Pflicht kommt gestaffelt. Der Aufwand entsteht vorher.
Inländische Unternehmen müssen elektronische Rechnungen im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen grundsätzlich empfangen können. Das gilt bereits heute.
Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Umsatz hatte, muss betroffene inländische Rechnungen an Unternehmen grundsätzlich elektronisch ausstellen.
Nach Ende der Übergangsfristen gilt die Ausstellungspflicht grundsätzlich auch für die übrigen betroffenen inländischen Unternehmen.
Nur strukturierte Formate nach EN 16931. In Deutschland sind das XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Ein reines PDF genügt nicht.
Stand September 2026. Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleiben vom Versand dauerhaft befreit und müssen Rechnungen lediglich empfangen können. Diese Seite gibt den Stand der Rechtslage wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung.
Offizielle Quellen: Bundesfinanzministerium zur E Rechnung
Lieber direkt sprechen?
Wenn Ihnen ein kurzes Gespräch lieber ist als ein Formular, rufen Sie an. Sie sprechen mit der Person, die Ihr Vorhaben auch umsetzt.
Klar beantwortet
In der Regel nicht. Meist genügt eine Schnittstelle, die aus Ihren vorhandenen Rechnungsdaten ein gültiges Format erzeugt und den Versand übernimmt. Ihr gewohntes Programm bleibt im Einsatz.
Nein. Ab der für Sie geltenden Versandpflicht ist ein strukturiertes Format nach EN 16931 erforderlich. Ein PDF ohne eingebettete strukturierte Daten erfüllt diese Anforderung nicht.
Die Empfangspflicht besteht bereits seit Januar 2025. Wir prüfen, ob Ihre heutige Ablage die eingehenden Formate lesbar verarbeitet und nachvollziehbar aufbewahrt.
Das hängt davon ab, wie Ihre Rechnungsdaten heute vorliegen und ob Ihr Programm eine Exportmöglichkeit bietet. Nach einem ersten Gespräch nennen wir einen realistischen Rahmen.