E Rechnung anbinden

Ihre Software kann keine E Rechnung erzeugen?

Die Versandpflicht kommt gestaffelt, Ihr gewachsenes Branchenprogramm bleibt. Denkcode baut die Schnittstelle, die aus Ihren vorhandenen Rechnungsdaten ein gültiges Format erzeugt und den Versand übernimmt.

Unverbindlich · Direkt mit dem Entwickler · Telefon optional

Direkt vom EntwicklerBetrieb auf Ihrer Infrastruktur möglichBestehende Systeme können bleiben

Wo steht Ihre Rechnungsstellung heute?

Schritt 1 von 6

In welchem System erstellen Sie Ihre Rechnungen?
Was passiert, wenn Sie heute eine E Rechnung versenden müssen?
Wie viele Rechnungen betrifft Ihr Ablauf ungefähr pro Monat?
Wie dringend benötigen Sie eine verlässliche Lösung?
Wie viele Personen erstellen oder prüfen bei Ihnen Rechnungen?
Wohin dürfen wir die Einschätzung senden?
Eine Excel oder Access Datei sagt mehr als jede Beschreibung. Höchstens 10 MB. Die Datei wird ausschließlich zur Einschätzung Ihrer Anfrage verwendet.

Unverbindlich · Antwort direkt vom Entwickler · Keine Weitergabe Ihrer Angaben

Das erste Modul

Eine klare Anbindung statt eines Systemwechsels.

Der genaue Umfang richtet sich nach Ihren vorhandenen Rechnungsdaten und den Möglichkeiten Ihres Programms.

01

Daten übernehmen

Vorhandene Rechnungsdaten werden aus Ihrem Branchenprogramm verlässlich übernommen.

02

Format erzeugen

Die Anbindung erzeugt ein vereinbartes strukturiertes Rechnungsformat.

03

Technisch prüfen

Pflichtfelder und Format werden vor der Übergabe technisch geprüft.

04

Sauber übergeben

Versand oder Übergabe werden passend zu Ihrem bestehenden Ablauf eingebunden.

Verbindlicher Fahrplan

Was wann gilt.

Die Pflicht kommt gestaffelt. Der Aufwand entsteht vorher.

  1. 01

    Seit 1. Januar 2025

    Inländische Unternehmen müssen elektronische Rechnungen im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen grundsätzlich empfangen können. Das gilt bereits heute.

  2. 02

    Ab 1. Januar 2027

    Wer im Vorjahr mehr als 800.000 € Umsatz hatte, muss betroffene inländische Rechnungen an Unternehmen grundsätzlich elektronisch ausstellen.

  3. 03

    Ab 1. Januar 2028

    Nach Ende der Übergangsfristen gilt die Ausstellungspflicht grundsätzlich auch für die übrigen betroffenen inländischen Unternehmen.

  4. 04

    Erlaubte Formate

    Nur strukturierte Formate nach EN 16931. In Deutschland sind das XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Ein reines PDF genügt nicht.

Stand September 2026. Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleiben vom Versand dauerhaft befreit und müssen Rechnungen lediglich empfangen können. Diese Seite gibt den Stand der Rechtslage wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung.

Offizielle Quellen: Bundesfinanzministerium zur E Rechnung

Lieber direkt sprechen?

Sie erreichen den Entwickler unmittelbar.

Wenn Ihnen ein kurzes Gespräch lieber ist als ein Formular, rufen Sie an. Sie sprechen mit der Person, die Ihr Vorhaben auch umsetzt.

idee@denkcode.de
05273 3739791

Klar beantwortet

Was vor einer Anfrage wichtig ist.

Muss ich meine Warenwirtschaft ersetzen?

In der Regel nicht. Meist genügt eine Schnittstelle, die aus Ihren vorhandenen Rechnungsdaten ein gültiges Format erzeugt und den Versand übernimmt. Ihr gewohntes Programm bleibt im Einsatz.

Reicht ein PDF per E Mail nicht aus?

Nein. Ab der für Sie geltenden Versandpflicht ist ein strukturiertes Format nach EN 16931 erforderlich. Ein PDF ohne eingebettete strukturierte Daten erfüllt diese Anforderung nicht.

Was ist mit eingehenden Rechnungen?

Die Empfangspflicht besteht bereits seit Januar 2025. Wir prüfen, ob Ihre heutige Ablage die eingehenden Formate lesbar verarbeitet und nachvollziehbar aufbewahrt.

Wie lange dauert eine solche Anbindung?

Das hängt davon ab, wie Ihre Rechnungsdaten heute vorliegen und ob Ihr Programm eine Exportmöglichkeit bietet. Nach einem ersten Gespräch nennen wir einen realistischen Rahmen.