Einfach erfassen
Arbeitszeiten werden im Büro oder unterwegs verständlich erfasst.
Elektronische Zeiterfassung
Die Pflicht zur Zeiterfassung besteht bereits. Denkcode entwickelt eine Erfassung, die zu Ihrem Betrieb passt und die erfassten Zeiten geprüft an Ihre Lohnabrechnung übergibt.
Unverbindlich · Direkt mit dem Entwickler · Telefon optional
Das erste Modul
Der erste Umfang wird klar begrenzt und vor Projektstart gemeinsam festgelegt.
Arbeitszeiten werden im Büro oder unterwegs verständlich erfasst.
Pausen, Aufträge, Baustellen oder Zuschläge folgen Ihren vereinbarten Regeln.
Verantwortliche können Einträge kontrollieren und nachvollziehbar freigeben.
Geprüfte Daten werden für Ihre bestehende Lohnabrechnung bereitgestellt.
Stand der Rechtslage
Hier ist Genauigkeit wichtig, denn die Aufzeichnungspflicht und die elektronische Form sind zwei verschiedene Dinge.
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten erfassen müssen. Diese Pflicht gilt bereits heute, unabhängig von einem neuen Gesetz.
Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen nachvollziehbar sein.
Das Bundesarbeitsgericht verlangt ein objektives, verlässliches und zugängliches System. Die Entscheidung schreibt aber nicht für jeden Betrieb eine bestimmte Software vor.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz näher auszugestalten. Für Ihren Betrieb zählt deshalb zuerst ein verlässlicher Ablauf, der zu den tatsächlichen Arbeitsbedingungen passt.
Stand September 2026. Diese Seite gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Offizielle Quellen: Bundesarbeitsgericht 1 ABR 22/21 · Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Zeitfresser Rechner
Berechnen Sie realistisch, wie viele Arbeitsstunden jeden Monat in manuellen Schritten, doppelten Eingaben und Zettelwirtschaft versinken.
Lieber direkt sprechen?
Wenn Ihnen ein kurzes Gespräch lieber ist als ein Formular, rufen Sie an. Sie sprechen mit der Person, die Ihr Vorhaben auch umsetzt.
Klar beantwortet
Ja, und oft sind sie die richtige Wahl. Individuell entwickelt wird dort, wo Schicht, Baustellen oder Zuschlagsregeln im Standard nicht sauber abbildbar sind oder die Übergabe an die Lohnabrechnung fehlt.
Ja. Die Erfassung kann auf dem Mobiltelefon stattfinden, auch mit Zuordnung zu Auftrag oder Einsatzort.
Sie bleibt. Ziel ist eine geprüfte Übergabe der erfassten Zeiten, nicht der Austausch Ihres Abrechnungssystems.
Je nach Projekt auf Ihrer eigenen Infrastruktur oder in einem vereinbarten betreuten Betrieb. Arbeitszeitdaten sind personenbezogen, deshalb klären wir das vor der Entwicklung.